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VG Augsburg, 15.07.2021 - Au 5 K 21.920 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- BAYERN | RECHT
BauGB § 31 Abs. 2; BauNVO § 12 Abs. 2
Erfolglose Nachbarklage gegen eine Baugenehmigung für ein Zweifamilienhaus unter Erteilung einer Befreiung von der Festsetzung einer Baugrenze für eine Garage - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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- VGH Bayern, 24.07.2020 - 15 CS 20.1332
Wannsee-Rechtsprechung, Nachbarschutz und Art der baulichen Nutzung
Auszug aus VG Augsburg, 15.07.2021 - Au 5 K 21.920
Das öffentliche Baurecht ist nicht in dem Sinne statisch aufzufassen, dass es einer nachträglichen drittschutzbezogenen Auslegung im vorgenannten Sinne bzw. einer Ermittlung eines entsprechenden objektivierten planerischen Willens generell nicht zugänglich wäre (…BVerwG, B.v. 11.6.2019 - 4 B 5.19 - juris Rn. 4; BayVGH, B.v. 24.7.2020 - 15 CS 20.1332 - juris Rn. 25).Dabei kann offen bleiben, ob die Möglichkeit einer nachträglichen subjektiv-rechtlichen Aufladung von Festsetzungen eines Bebauungsplanes, die nicht die Art der baulichen Nutzung betreffen, von vornherein auf (übergeleitete) Bebauungspläne zu begrenzen ist, die aus einer Zeit vor Inkrafttreten des BBauG und der erst im Jahr 1960 beginnenden Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zum Nachbarschutz stammen und im Übrigen bei jüngeren Bebauungsplänen - wie dem hier einschlägigen aus dem Jahr 2008 - weiterhin allein auf den ggf. durch Auslegung zu ermittelnden Willen des kommunalen Plangebers abzustellen ist (vgl. BayVGH, B.v. 24.7.2020 - a.a.O. - Rn. 26).
Unabhängig davon können Festsetzungen jedenfalls nur dann über eine nachträgliche subjektiv-rechtliche Aufladung als nachbarschützend angesehen werden, wenn der Plangeber - unabhängig von einem Willen oder einem Bewusstsein, subjektiv-rechtlichen Nachbarschutz zu begründen - die planbetroffenen Grundstücke mit der betroffenen Festsetzung tatsächlich in ein wechselseitiges nachbarliches Austauschverhältnis eingebunden hat (BayVGH, B.v. 24.7.2020 - a.a.O. - juris Rn. 27).
- VGH Bayern, 03.06.2016 - 1 CS 16.747
Nachbarantrag gegen Baugenehmigung zur Errichtung eines Mehrfamilienhauses
Auszug aus VG Augsburg, 15.07.2021 - Au 5 K 21.920
Abzustellen ist darauf, was einerseits dem Rücksichtnahmebegünstigten und andererseits dem Rücksichtnahmeverpflichteten nach Lage der Dinge zuzumuten ist (…BVerwG, U.v. 13.3.1981 - 4 C 1.78 - juris Rn. 33; BayVGH, B.v. 3.6.2016 - 1 CS 16.747 - juris Rn. 4 m.w.N.).Denn in diesem Fall ist grundsätzlich davon auszugehen, dass der Landesgesetzgeber die diesbezüglichen nachbarlichen Belange und damit das diesbezügliche Konfliktpotenzial in einen vernünftigen und verträglichen Ausgleich gebracht hat (…BVerwG, B.v. 11.1.1999 - 4 B 128.98 - juris Rn. 4;… BayVGH, B.v. 29.1.2016 - 15 ZB 13.1759 - juris Rn. 28; BayVGH, B.v. 3.6.2016 - 1 CS 16.747 - juris Rn. 7;… BayVGH, B.v. 4.7.2016 - 15 ZB 14.891 - juris Rn. 9).
- BVerwG, 16.09.1993 - 4 C 28.91
5 Garagen im Wohngebiet - §§ 12, 15 BauNVO, § 34 Abs. 2 BauGB, bundesrechtlich …
Auszug aus VG Augsburg, 15.07.2021 - Au 5 K 21.920
Auch wenn die Verletzung des Rücksichtnahmegebotes nicht in jedem Fall davon abhängt, ob die landesrechtlichen Abstandsflächenvorschriften eingehalten sind, kommt dem aber durchaus eine indizielle Bedeutung zu und ist bei deren Einhaltung grundsätzlich davon auszugehen, dass das Gebot der Rücksichtnahme nicht verletzt ist (BVerwG, B.v. 6.12.1996 - 4 B 215/96 - NVwZ-RR 1997, 516; BVerwG, B.v. 16.9.1993 - BVerwGE 94, 151).
- BVerwG, 09.08.2018 - 4 C 7.17
Endgültiges Aus für Mehrgeschosser am Großen Wannsee
Auszug aus VG Augsburg, 15.07.2021 - Au 5 K 21.920
Zwar verbietet es der Umstand, dass ein Plangeber die Rechtsfolge einer nachbarschützenden Wirkung der Festsetzungen über das Maß der baulichen Nutzung zum Zeitpunkt der Planaufstellung nicht in seinen Willen aufgenommen hatte, nicht von vornherein, die Festsetzungen nachträglich subjektiv aufzuladen (BVerwG, U.v. 9.8.2018 - 4 C 7.17 - juris Rn. 15f.). - BVerwG, 05.12.2013 - 4 C 5.12
Unbeplanter Innenbereich; offene Bauweise; Doppelhaus; Baunutzungsverordnung als …
Auszug aus VG Augsburg, 15.07.2021 - Au 5 K 21.920
aa) Dem Gebot der Rücksichtnahme kommt drittschützende Wirkung zu, soweit in qualifizierter und zugleich individualisierter Weise auf schutzwürdige Interessen eines erkennbar abgegrenzten Kreises Dritter Rücksicht zu nehmen ist (BVerwG, U.v. 5.12.2013 - 4 C 5.12 - juris Rn. 21 m.w.N.). - BVerwG, 11.01.1999 - 4 B 128.98
Rücksichtnahmegebot; unbeplanter Innenbereich; Einfügen; Nachbarklage; …
Auszug aus VG Augsburg, 15.07.2021 - Au 5 K 21.920
Denn in diesem Fall ist grundsätzlich davon auszugehen, dass der Landesgesetzgeber die diesbezüglichen nachbarlichen Belange und damit das diesbezügliche Konfliktpotenzial in einen vernünftigen und verträglichen Ausgleich gebracht hat (BVerwG, B.v. 11.1.1999 - 4 B 128.98 - juris Rn. 4;… BayVGH, B.v. 29.1.2016 - 15 ZB 13.1759 - juris Rn. 28;… BayVGH, B.v. 3.6.2016 - 1 CS 16.747 - juris Rn. 7;… BayVGH, B.v. 4.7.2016 - 15 ZB 14.891 - juris Rn. 9). - BVerwG, 13.03.1981 - 4 C 1.78
Gebot der Rücksichtnahme - Drittschutz - Ausgleich - Belästigung - Nachbar - …
Auszug aus VG Augsburg, 15.07.2021 - Au 5 K 21.920
Abzustellen ist darauf, was einerseits dem Rücksichtnahmebegünstigten und andererseits dem Rücksichtnahmeverpflichteten nach Lage der Dinge zuzumuten ist (BVerwG, U.v. 13.3.1981 - 4 C 1.78 - juris Rn. 33;… BayVGH, B.v. 3.6.2016 - 1 CS 16.747 - juris Rn. 4 m.w.N.). - BVerwG, 06.12.1996 - 4 B 215.96
Bauplanungsrecht - Nachbarschutz im unbeplanten Innenbereich, Beeinträchtigungen …
Auszug aus VG Augsburg, 15.07.2021 - Au 5 K 21.920
Auch wenn die Verletzung des Rücksichtnahmegebotes nicht in jedem Fall davon abhängt, ob die landesrechtlichen Abstandsflächenvorschriften eingehalten sind, kommt dem aber durchaus eine indizielle Bedeutung zu und ist bei deren Einhaltung grundsätzlich davon auszugehen, dass das Gebot der Rücksichtnahme nicht verletzt ist (BVerwG, B.v. 6.12.1996 - 4 B 215/96 - NVwZ-RR 1997, 516; BVerwG, B.v. 16.9.1993 - BVerwGE 94, 151). - BVerwG, 27.08.2013 - 4 B 39.13
Zu den Anforderungen und Folgen einer fehlerhaften Befreiung von einer …
Auszug aus VG Augsburg, 15.07.2021 - Au 5 K 21.920
Hinsichtlich der drittschützenden Wirkung von Festsetzungen eines Bebauungsplanes ist zu beachten, dass diese mit Ausnahme der Festsetzungen über die Art der baulichen Nutzung, die kraft Gesetzes Drittschutz vermitteln, grundsätzlich keine nachbarschützende Wirkung entfalten (st. Rspr., s. etwa BVerwG, B.v. 27.8.2013 - 4 B 39.13 - BauR 2013, 2011;… BayVGH, B.v. 8.11.2016 - 1 CS 16.1864 - juris Rn. 4). - VGH Bayern, 24.03.2009 - 14 CS 08.3017
Nachbarrechtsstreit
Auszug aus VG Augsburg, 15.07.2021 - Au 5 K 21.920
Ob die Festsetzung danach ausnahmsweise auch dem Schutz eines bestimmbaren oder von der Allgemeinheit abgrenzbaren Personenkreises zu dienen bestimmt ist oder nicht, kann sich dabei aus dem Bebauungsplan selbst, aus der Begründung des Bebauungsplanes oder anderen Unterlagen des Planaufstellungsverfahrens ergeben (BayVGH, B.v. 24.3.2009 - 14 CS 08.3017 - juris Rn. 29). - BVerwG, 11.06.2019 - 4 B 5.19
Nichtzulassung einer Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung einer Rechtssache
- VGH Bayern, 29.01.2016 - 15 ZB 13.1759
Erfolglose Nachbarklage gegen Tagesstätte für Menschen mit Behinderung im …
- VGH Bayern, 04.07.2016 - 15 ZB 14.891
Nachbarklage gegen den Um- und Anbau eines Mehrfamilienhauses mit Tiefgarage
- VGH Baden-Württemberg, 29.01.1999 - 3 S 2662/98
Festsetzung offener Bauweise - nachbarschützende Wirkung
- VGH Bayern, 23.04.2004 - 20 B 03.3002
Baurecht: Nachbarrechtlicher Abwehranspruch gegen Nichteinhaltung der …
- VGH Bayern, 08.11.2016 - 1 CS 16.1864
Erfolgloser Eilrechtsschutz des Nachbarn gegen Baugenehmigung für Einfamilienhaus
- VGH Bayern, 09.02.2018 - 9 CS 17.2099
Baurechtliche Nachbarklage